Das Nordische FaltBoot Syndikat ist nicht als Verein geplant, sondern als Gruppierung gutgelaunter Paddler.
Allerdings sind in Deutschland alle Vereinigungen juristischer oder natürlicher Personen, die sich zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen haben, automatisch Vereine im Sinne
des Gesetzes.
Wenn eine solche Gruppierung nicht als Verein registriert ist, wird sie in Deutschland automatisch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eingestuft. Diese GbR wird durch den Vorsitzenden
nach außen vertreten.
Durch einfache Erklärung kann die aktive Teilnahme als Gefährte/in von jeder volljährigen Person jederzeit begonnen und beendet werden.
Wer nur passiv dabei sein möchte, ist als Sympathisant/in willkommen.