Statuten des Nordischen FaltBoot Syndikats
Der Name der Vereinigung lautet "Nordisches FaltBoot Syndikat".
Der Sitz des Nordischen FaltBoot Syndikats ist Lübeck.
Der Zweck des Nordischen FaltBoot Syndikats ist
Das Nordische Faltboot Syndikat ist gemeinnützig, denn es fördert:
Das Nordische FaltBoot Syndikat arbeitet selbstlos und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Es werden keine Beiträge erhoben. Daher gibt es keine Mittel, die zu unzulässigen Zwecken verwendet werden könnten. Buchhaltung und Abgaben jeglicher Art entfallen.
Durch einfache Erklärung kann eine Gefährtenschaft von jeder volljährigen Person jederzeit begonnen und beendet werden. Die Gefährtenschaft verpflichtet zum Mitpaddeln bei mindestens einer
gemeinsamen Paddeltour pro Jahr. Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist dies jedoch nicht unbedingt ein Ausschlussgrund, aber er wird nur als Sympathisant geführt.
Die Gefährtenschaft kann aber vom Vorsitzenden aus ihm wichtig erscheinenden Grund beendet werden.
Das Nordische FaltBoot Syndikat ist monarchisch organisiert und wird allein vom Vorsitzenden geführt. Dieses Amt kann allerdings bei Bedarf an ein Mitglied weitergereicht werden.
Der Vorstand des Nordischen FaltBoot Syndikats besteht einzig aus dem Vorsitzenden. Dieser kann Aufgaben an Teilnehmer delegieren, die dann vorübergehend für die Dauer der Aufgabe die zugeteilte
Funktion ausüben.
Derzeit ist ein Männerbeauftragter bestellt, der darüber zu wachen hat, dass mitpaddelnde Männer gegenüber den mitpaddelnden Frauen nicht benachteiligt werden.
Das Nordische Faltboot Syndikat bietet seinen Gefährten nur eine Plattform zur Ausübung des Paddelsports und zur Verwirklichung der wassersportbezogenen Ideale. Alle daraus resultierenden, gemeinsamen Veranstaltungen werden von jedem Gefährten eigenverantwortlich durchgeführt.
Das Nordische FaltBoot Syndikat bietet keinerlei Versicherungsschutz und haftet in keinster Weise.
Wer sich einer Tour anschließt, bekundet durch die Mitfahrt, ausreichend ausgebildet/trainiert/erfahren/ausgerüstet zu sein, um die teilweise unvorhersehbaren Situationen schadlos zu
überstehen.
In den Fahrtenberichten ist nachzulesen, was unterwegs so alles passieren kann ...
Der Vorsitzende behält sich vor, PaddlerInnen mit unzulänglicher Erfahrung/Kenntnis/Ausrüstung von der gemeinsamen Weiterfahrt auszuschließen.
Wer sich über eine solche Weisung hinwegsetzte, handelte unsportlich und leichtsinnig und nähme in Kauf, daß sich andere eventuell in Gefahr begeben müssen, um ihn/sie vor Schaden zu schützen.
Solches Verhalten führte automatisch zum sofortigen Ausschluß aus dem Nordischen Faltboot Syndikat.